Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der guédon pneumatik & automation gmbh & co kg
Stand Januar 2023

 

I. Allgemeines

  1. Für alle Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie bei Folgegeschäften nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande.
  3. Die Angaben in Prospekten und in sonstigen Beschreibungen über Leistungen, Maße, Gewichte, Verbrauchsdaten, Betriebskosten usw. sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich übernommen wird.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Ausliefe­rungslager Nürnberg (soweit in der Preisliste nicht anders vermerkt) zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Bei einem Nettobestellwert unter € 50,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von netto € 10,-.
  2. Bei Stornierungen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes der stornierten Bestellungen bzw. der zurück gelieferten Ware zu erheben.
  3. Die von uns angegebenen Preise sind Festpreise für die Dauer von vier Monaten ab Vertragsschluss. Anschließend sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreis zu berechnen.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausge­schlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Auslieferung von Waren auf Grund von nachfolgenden Bestellungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Rechnungen zu verweigern.
  7. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Vertragspartner gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Vertragspartners verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.

 

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur, solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend 3. – 5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt.
  3. Der Vertragspartner tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.
  4. Der Vertragspartner ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. II. 6 genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Vertragspartner in keinem Fall berechtigt.
  5. Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten-, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
  6. Werden von uns gelieferte Waren vom Vertragspartner mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass uns der Vertragspartner anteilsmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns in Verwahrung behält.
  7. Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Vertragspartner als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter II. 4. getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
  8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten, die über den Wert von 120 % unserer Forderungen hinausgehen, verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
  9. Im Falle des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig werden die befristeten Forderungen dann sofort zur Zahlung fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlung einzulösen.

 

IV. Lieferort/Lieferzeit

  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen sämtliche Lieferungen ab Werk guédon pneumatik & automation gmbh & co. kg, Nürnberg (EXW gemäß INCOTERMS 2010).
  2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Für die Einhaltung von Lieferfristen übernehmen wir im Übrigen keine Gewähr. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners begrenzt auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme. Für mittelbare Schäden sowie für untypische Folgeschäden haften wir nicht. nicht.
  4. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
  5. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Vertragspartners – um den Zeitraum, um den der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  6. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
  7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Vertragspartner kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Vertragspartner zurücktreten.

 

V. Lieferungen

  1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungs­mittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten, irgendeiner unserer Mitarbeiter mindestens grobfahrlässig gehandelt hat.
  2. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Vertragspartner über.
  3. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners verpflichtet. Die Kosten trägt der Vertragspartner.

 

VI. Gewährleistung und Haftung

  1. Beanstandungen des Liefergegenstandes müssen uns unverzüglich, und zwar offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung, ver­deckte Mängel spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich und detailliert angezeigt werden.
  2. Unsere Gewährleistung ist auf Mängel beschränkt, die beim Einsatz der von uns gelieferten Gegenstände im Einschichtbetrieb innerhalb von 6 Monaten, im Zweischichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten, im Dreischichtbetrieb innerhalb von 2 Monaten nach dem Gefahrübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes auftreten und die Brauchbarkeit der gelieferten Gegenstände wenigstens erheblich beeinträchtigen.
  3. Wegen eines von uns zu vertretenden Mangels steht dem Vertragspartner zunächst lediglich das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei wir uns die Art der Gewährleistung vorbehalten. Bei der Erfüllung der Gewährleistungspflichten sind wir berechtigt, uns der Hilfe Dritter zu bedienen. Bei einfach durchzuführenden Nachbesserungsmaßnahmen, insbe­sondere im Zusammenhang mit dem einfachen Austausch von Kleinteilen, können wir vom Vertragspartner verlangen, dass dieser die Durchführung der Nacherfüllung selbst vornimmt.Für den Fall, dass die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertragspreis zu mindern oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
  1. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn seitens des Vertragspartners eigenmächtige Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den beanstandeten Gegenständen vorgenommen wurden oder der Mangel auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist oder nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Beanspruchung/ Lagerung, ungeeigneter Betriebsmittel bzw. mangelhafter Bau- oder Montagearbeiten, übermäßiger Beanspruchung, Kenntnis über den Fehler, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) ohne unser Verschulden entstanden ist.
  2. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit wir nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen haben.
  3. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
  4. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens, oder bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei fahrlässiger erheblicher Pflichtverletzung. Im Falle unserer Fahrlässigkeit ist unsere Haftung in jedem Fall auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Änderungen der Beweislast sind mit diesen Regelungen in Ziff. 7 nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Beauftragten.Soweit wir mit einer Lieferpflicht in Verzug geraten, gilt Ziff. IV. 3.

 

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Nürnberg. Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozeß – ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Nürnberg. Wir sind allerdings berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz unseres Vertragspartners zu klagen.

 

VIII. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
  2. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

 

IX. Lieferungen und Leistungen durch den Vertragspartner

Für Lieferungen und Leistungen durch den Vertragspartner gelten an Stelle der Ziffern II. bis einschließlich VI. die gesetzlichen Vorschriften.

 

X. Verbraucherschlichtungsverfahren

Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Zum Öffnen eines pdf Dokuments benötigen Sie kostenlos erhältliche Software.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen, Anregungen, ein Lob oder auch Kritik? Rufen Sie uns an! Oder nutzen Sie lieber unseren Anfrageservice per Mail?

Sie erreichen uns unter: +49 (0) 911 376554-40

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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